Motorroller mit Verbrennungsmotor, oder Elektroantrieb erfreuen sich steigender Beliebtheit. Doch vor dem Fahrspaß steht der Erwerb des Rollerführerscheins. Definition Klasse AM: Die Klasse AM berechtigt zum Führen von Kleinrädern mit maximal 50 Kubikzentimetern Hubraum (bei Modellen mit Verbrennungsmotor), 4 kW Dauer-Nennleistung (bei Elektroantrieb) und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit. Klasse AM, gilt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres jedoch nur im Inland. Fahrten ins Ausland sind damit verboten. Vorrausgesetztes Mindestalter: Mindestalter für die Klasse AM: 15 Jahre Folgende Fahrzeuge sind in der Führerschein-Klasse AM enthalten: Krafträder zweirädrige Krafträder dreirädrige Krafträder (z.B. Minitrikes) vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (sog. Minicars, Leermasse des Fahrzeugs max. 425 kg)