Gartenabfall oder auch Grünschnitt entsteht bei der Garten-, Landschafts- und Waldpflege. Bezeichnet werden damit sämtliche Abfallprodukte, die bei Garten-, Landschafts- und Waldpflege wie auch dem Mähen anfallen können und gar nicht bis wenig verholzt sind. Wobei die Spanne der Pflanzen von Gräsern über Sträucher bis zu Grünholz mit einem hohen Blätteranteil und noch saftführender Rinde reicht. Was zählt zu Grünschnitt? Hecken und Sträucher Baumschnitt Strauchschnitt Astwerk Laub Mähgut vom Rasen Unkraut Was zählt nicht zu Grünschnitt? Häckselgut Rasenabstich größer Wurzeln (größer 30 cm im Durchmesser) invasive Pflanzen, z.B. Bambus (gem. EU-Liste invasiver gebietsfremder Tier- und Pflanzenarten, EU-Verordnung Nr. 1143/2014) Erde Boden Steine Metalle Althölzer aus dem Innen- und/oder Außenbereich (Kategorie A I, A II, A III und A IV) gemischte Abfälle