Vereinsmitgliedschaft: MAUN.TEN St. Moritz Racing Team
Werde Teil unseres Vereins – MAUN.TEN St. Moritz Racing Team! Unser Verein bietet dir die Möglichkeit, an spannenden Wettkämpfen teilzunehmen und Lizenzen über den Verband zu erwer ben. Als offiziell bei Swiss Olympics gelisteter Verein profitierst du von zahlreichen Vorteilen und exklusiven Angeboten. Die Mitgliedschaft für ein Jahr beträgt 70 CHF. Nach Ablauf des Jahres werden wir uns bei dir melden, um zu erfahren, ob du weiterhin Teil unseres Vereins bleiben möchtest. Deine Vorteile auf einen Blick:- Vorkaufsrecht auf MAUN.TEN Produkte- Exklusive Events und spezielle Vereinsaktionen- Zugang zu einer aktiven und motivierten Community- Startpass im Verband- Möglichkeit als Einzelperson oder/ und Mannschaft an offiziellen Meisterschaften teilzunehmen Hinweis zur Mitgliedschaft:Die Mitgliedschaft gilt jeweils bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres (31. Dezember).Eine Mitgliedschaft für das Folgejahr kann ab November des Vorjahres abgeschlossen werden. Bitte beachte: Auch bei einer Anmeldung im Sommer (z. B. im Juli) endet die Mitgliedschaft mit Ablauf des Jahres.Wir bitten um Verständnis – eine andere Regelung würde den Verwaltungsaufwand zu sehr erhöhen. Im Preis enthalten ist eine Listung bei Swiss Athletics oder Swiss Cycling, beides kostet 10 CHF extra. Nach deiner Anmeldung hast du zudem die Möglichkeit, unserer Vereins-WhatsApp-Gruppe beizutreten. Interessiert? Dann sende uns einfach deine Handynummer an: [email protected]. Vereinsadresse:MAUN.TEN St. Moritz Racing TeamStradun 80,7524 Zuozc/o Seja-Bewegungstraining Für Fragen oder weitere Informationen kannst du dich gerne direkt an uns wenden: [email protected]. Für die Anmeldung bei swiss-athletics benötigen wir wir Name, Adresse und Geburtsdatum. Wichtig: "MAUN.TEN, Pollerhoff, Luca" agiert ausschliesslich als Dienstleister für den Verein, und deine Daten werden ausschließlich für Vereinszwecke weitergeleitet. Solltest du Interesse daran haben, den Verein zusätzlich bei weiteren Verbänden (z. B. Swiss Cycling) anzumelden, lass es uns einfach wissen. Wir freuen uns darauf, dich im Team willkommen zu heissen! Im Februar planen wir dann ein Kick-Off-Event mit allen bis dahin angemeldeten Mitgliedern Vereinsstatuten „MAUN.TEN St. Moritz Racing Team“ 1. Name und Sitz MAUN.TEN St. Moritz Racing Team Stradun 80, 7524 Zuoz c/o Seja-Bewegungstraining 2. Ziel und Zweck Der Zweck des Vereins ist es, eine sportliche Gemeinschaft im Oberengadin zu schaffen, die über das Training hinausgeht. Gemeinsame Vorbereitung und Teilnahme an Wettkämpfen sollen zusätzliche Motivation für alle sportbegeisterten Menschen sein. Darüber hinaus soll der Verein auch durch aussersportliche, gemeinschaftliche Aktionen ein Mehrwert für die soziale Landschaft des Oberengadins geschaffen werden. St. Moritz ist eines der Leichtathletik-Zentren der Welt. Ein einheimischer Verein stellt ein sportliches Gesicht der Region dar und dient als Begegnungsort zwischen Profiathleten und einheimischen Sportlern. 3. Mittel Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über folgende Mittel: - Mitgliederbeiträge - Gönnerbeiträge - Erträge aus eigenen Veranstaltungen - Erträge aus Leistungsvereinbarungen - Spenden und Zuwendungen aller Art Die Mitgliederbeiträge werden jährlich durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Aktivmitglieder bezahlen einen höheren Beitrag als Passivmitglieder. Ehrenmitglieder und amtierende Vorstandsmitglieder sind vom Beitrag befreit. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. 4. Mitgliedschaft Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, denen der Vereinszweck ein Anliegen ist. Aktivmitglieder mit Stimmrecht sind natürliche Personen, welche die Angebote und Einrichtungen des Vereins nutzen. Passivmitglieder mit Stimmrecht können natürliche oder juristische Personen sein, welche den Verein ideell und finanziell unterstützen. Personen, die sich in besonderem Masse für den Verein eingesetzt haben, kann auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden. Sie haben volles Stimmrecht. Gönner-Mitglieder mit Stimmrecht bezahlen einen Jahresbeitrag, der mindestens dem der Aktivmitglieder entspricht. Der Eintritt in den Verein kann jederzeit erfolgen, Aufnahme-Gesuche sind an den Vorstand zu richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand endgültig. 5. Erlöschen der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft erlischt - bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod. - bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der juristischen Person. 6. Austritt und Ausschluss Ein Vereinsaustritt ist jederzeit mit Meldung an den Vorstand möglich. Für das angebrochene Jahr ist der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen. Bleibt ein Mitglied trotz Mahnung den Mitgliederbeitrag schuldig, kann es vom Vorstand ohne Weiteres ausgeschlossen werden. 7. Organe des Vereins Die Organe des Vereins sind: a) die Mitgliederversammlung b) der Vorstand c) die Revisionsstelle d) die Geschäftsstelle 8. Die Mitgliederversammlung Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich statt. Der Termin wird mindestens 3 Wochen zuvor vom Vorstand kommuniziert. Zur Mitgliederversammlung werden die Mitglieder im Voraus schriftlich unter Angabe der Traktanden eingeladen. Einladungen per E-Mail sind gültig. Anträge von Mitgliedern für zusätzliche Geschäfte zuhanden der Mitgliederversammlung sind bis spätestens 7 Tage vor der Versammlung schriftlich und begründet dem Vorstand einzureichen. Der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder können jederzeit die Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung unter Angaben des Zwecks verlangen. Die Versammlung hat spätestens 3 Wochen nach Eingang des Begehrens zu erfolgen. Die Mitgliederversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben und Kompetenzen: a) Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung b) Genehmigung des Jahresberichts des Vorstands c) Entgegennahme des Revisionsberichts und Genehmigung der Jahresrechnung d) Entlastung des Vorstandes e) Wahl des Präsidenten/der Präsidentin und der übrigen Vorstandsmitglieder sowie der Revisionsstelle. Kommentar: Die Vorstandsmitglieder können auch einzeln in ihr Amt gewählt werden, z.B. als Kassier/Kassierin, Vizepräsidium usw. Wahl weiterer Gremien. f) Festsetzung des Mitgliederbeitrages Variante: der Mitgliederbeiträge g) Kenntnisnahme des Jahresbudgets h) Beschlussfassung über das Tätigkeitsprogramm i) Beschlussfassung über Anträge des Vorstands und der Mitglieder j) Änderung der Statuten k) Entscheid über Ausschlüsse von Mitgliedern. l) Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins und die Verwendung des Liquidationserlöses. Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit dem einfachen Mehr der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit fällt die/der Vorsitzende den Stichentscheid. Für spezielle Geschäfte (Statutenänderungen, Auflösung) ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Über die gefassten Beschlüsse ist ein Beschlussprotokoll abzufassen. 9. Der Vorstand Der Vorstand besteht aus mindestens 2 Personen. Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen. Er erlässt Reglemente. Er kann Arbeitsgruppen (Fachgruppen) einsetzen. Er kann für die Erreichung der Vereinsziele Personen oder juristische Personen gegen eine angemessene Entschädigung anstellen (nach Arbeitsrecht) oder beauftragen. Weitere Aufgaben und Kompetenzen des Vorstands: Der Vorstand verfügt über alle Kompetenzen, die nicht von Gesetzes wegen oder gemäss diesen Statuten einem anderen Organ übertragen sind. Im Vorstand sind folgende Ressorts vertreten: a) Präsidium b) Vizepräsidium c) Finanzen und Revisionsamt d) Wettkampfwesen e) Kommunikation Ämterkumulation ist möglich. Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich und unentgeltlich tätig, er hat Anrecht auf Vergütung der effektiven Spesen. Für besondere Leistungen einzelner Vorstandsmitglieder kann eine angemessene Entschädigung ausgerichtet werden. 10. Die Revisionsstelle Die Mitgliederversammlung wählt 1 Rechnungsrevisor oder eine juristische Person, welche die Buchführung kontrollieren und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführt. Die Revisionsstelle erstattet dem Vorstand zuhanden der Mitgliederversammlung Bericht. Die Amtszeit beträgt 1 Jahr. Wiederwahl ist zulässig. 11. Zeichnungsberechtigung Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des/der Präsident/in zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes. 12. Haftung Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. 13. Datenschutz Der Verein erhebt von den Mitgliedern auschliesslich diejenigen Personendaten, die zur Erfüllung des Vereinszwecks notwendig sind. Der Vorstand sorgt für eine dem Risiko angemessene Sicherheit der Daten. Die Mitgliederdaten, namentlich der Name, die Adresse, die Telefonnummer sowie die E-Mail-Adresse werden sämtlichen Vereinsmitgliedern bekanntgegeben. Die Mitgliederdaten könnten von den Mitgliedern zur Ausübung ihrer Mitgliedschaftsrechte benötigt werden (z.B. Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung nach Art. 64 Abs. 3 ZGB). Die Mitgliederdaten werden auf der Website, sowie im Newsletter des Vereins veröffentlicht. Im Übrigen erfolgt eine Bekanntgabe der Daten an Dritte nur im Rahmen einer gesetzlich zulässigen Auftragsbearbeitung und wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist oder behördlich angeordnet wird. Die Bearbeitung der Mitgliederdaten erfolgt immer nach den Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung und der Datenschutzerklärung auf der Website des Vereins. 15. Inkrafttreten Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 11.11.2024 angenommen und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.