ARESKO’ hochwertiges weißes Kidney Bohnen Konzentrat wurde auf Alphaamylase Inhibitoren standardisiert, die in einem natürlich hohen Maße in der Bohne vorkommen. Die weiße Bohne ist ein Vitalstoffspender besonderer Art. Ein besonderer Augenmerk richtet sich auf den Inhaltsstoff Phaseolamin, der die Eigenschaft hat Kohlehydrate zu spalten. Phaseolamin ist der orthomolekulare Bezeichnung für den Inhaltsstoff der Weissen Bohne. Phaseolamin auch “PhaseOlin oder Faseolin” genannt, ist ein vollkommen natürlicher Bestandteil der Nahrung, der aus jener unscheinbaren Weißen Bohne (weiße Kidney-Bohne) gewonnen wird. Beste ARESKO’ Qualität zur täglichen Nahrungsergänzung. Mehr Informationen über Herkunft, Anbau, Ernte Herstellung, können Sie hier nachlesen: White Kidney Bean Produktinfo Nährstoffe je Vegi-Kaps je 2 Vegi-Kaps White Kidney Extract 1% 420mg 840mg enthält mindestens Phaseolin 4,2mg 8,4mg Pfefferextract 98% 5mg 10mg Nährwertkennzeichnung: Physiologischer Brennwert 7kJ/ 2kcal 15kJ/ 4kcal Fett 0,01g 0,02g davon gesättigte Fettsäuren 0,01g 0,01g Kohlenhydrate 0,36g 0,71g davon Zucker 0,00g 0,00g Eiweiß 0,09g 0,17g Salz 0,00g 0,00g Verzehrempfehlung: Etwa 30 Minuten vor der Hauptmahlzeit 1 – 2 Vegi-Kaps mit etwas Flüssigkeit verzehren. Zutaten: White Kidney Bean Extract 1%, E464 (Kapsel): Hydroxypropylmethylcellulose, Pfefferextrakt 98%. Herkunft: Dali and Lijiang, Yunnan Province, China Anbau: Kultiviert Pflanzenteile: Bohnen Erntezeit: Juni bis September Auszugsmittel: Wasser und Ethanol, sprühgetrocknet, Trägerstoff: Maltodextrin GMO Status: genfrei Extractherstellung: Der Extract wird aus dem Pulver mittels Heisswasserextraktion gewonnen. Anschließend sind nur noch die wasserlöslichen Substanzen enthalten. Es ist in erster Linie das erwünschte Phaseolin im Extrakt hochkonzentriert enthalten. Hinweis gemäß NEMV: Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung. Vor Kinderzugriff sicher aufbewahren. Die angegebene empfohlene höchst Verzehrmenge darf nicht überschritten werden. *DGE = Prozentsatz empfohlener Tagesbedarf, –,– = kein Tagesbedarf definiert Allergiker Hinweis Glutenfrei Getreidefrei Laktosefrei Zuckerfrei Eifrei In eigener Sache möchten wir anmerken, dass diese Art der Kennzeichnung nur wieder Augenwischerei für uns bedeutet, denn die Gründe, warum diverese Nahrungsmittel unverträglich sind, liegen bestimmt nicht daran, dass man diese verkehrt gekennzeichnet hat. Vielmehr sollte die verarbeitende Industrie erkennen, dass die Zugabe LEBENSfeindlicher Soffe den Körper derart schwächen, dass immer mehr Allergien ausgelöst werden. Durch die Kennzeichnung sehen wir keine Lösung der Probleme, entsprechen jedoch den "gesetzlichen" Bestimmungen zu gerne, da wir hiermit auch erhoffen, dass ein besseres Verständnis für die NAHRUNGSmittel erweckt wird. GMO frei pflanzliche Kapselhülle Ohne Zusatzstoffe Vom Saatgut bis zum fertigen Produkt wollen wir diese Panscherei nicht in unseren Produkten! Wir waren 1994 die ersten in der BRD, welche Vegi-Kaps verwendeten und freuen uns, dass dieser Trend Nachfolger gefunden hat. Wir fertigen unsere Kapseln in eigener Lohnherstellung auf einem Halbautomaten und verzichten getrost auf das, was nicht in die Kapsel soll! Analysen Schwermetalle Pestizide Nährwerte Microbiologie Arsen, Blei, Cadmium, Quecksilber Staphyllococcus Aureus, Salmonellen, E.Coli. Pestizide werden nur bei konventionellen Anbau untersucht, bei denen Pflanzengifte zum Einsatz kommen. Ansonsten wählen wir traditionellen Anbau mit Einsatz von organischen Mitteln oder Wildwuchs! Wie flexibel geht der BFR mit Obergrenzen um? Noch 2012 wurde dieser Wortlaut gefunden: "..Für Rückstände werden im Rahmen der Rückstandshöchstmengenverordnung Höchstmengen festgelegt. Diese Werte sind nicht medizinisch und toxikologisch begründet, sondern orientieren sich an der „guten landwirtschaftlichen Praxis“, an juristischen, gesellschaftlichen und auch politischen Forderungen. Es ist selbstverständlich, dass bei Rückstandshöchstmengen gesundheitlich bedenkliche Werte unterschritten werden müssen..." Auszug aus der Stellungnahme des BFR: Rückstände und Kontaminanten Heute steht da etwas anderes, dasselbe, aber etwas verwaschen: BFR Höchstmengen