Wohngeld wird in der Regel nicht für Studenten gezahlt, da diese dem Grunde nach Anspruch auf BAföG haben - aber dennoch gibt es die Möglichkeit für Studierende einen Wohngeldzuschuss zu erhalten. Unter folgenden Bedingungen lohnt es sich einen Antrag auf Wohngeld zu stellen: deine Ausbildung ist keine förderungsfähige Ausbildung nach § 2 BAföG du erhältst Leistungen von Begabtenförderungswerken gem. § 2 Abs. 6 Nr. 2 BAföG du absolvierst ein weitergehendes Zweit-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium gem. § 7 Abs. 2 BAföG, bei dem die Voraussetzungen für eine Förderung nicht erfüllt sind du deine Ausbildung ohne wichtigen oder unabweisbaren Grund abbrichst oder die Fachrichtung wechselst, nach § 7 Abs. 3 BAföG du Ausländer bist und nicht die Bedingungen gem. § 8 BAföG erfülltst du die BAföG-Förderungshöchstdauer überschritten hast gem § 15 Abs. 2 BAföG und du die Voraussetzungen einer Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus gem. § 15 Abs. 3 BAföG oder für eine Hilfe zum Studienabschluss gem. § 15 Abs. 3a BAföG nicht erfülltst du keinen Leistungsnachweis nach § 48 BAföG vorgelegt hast Wichtig: Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetzt, die du nicht erhältst, weil das Einkommen deiner Eltern / Ehegatten oder dein eigenes Einkommen zu hoch ist, sind bei der Förderung von Wohngeld ausgeschlossen. Es tritt die Unterhaltspflicht ein. Sofern du BAfög ausschließlich als Bankdarlehen erhältst, kannst du seit 01.01.2009 einen Wohngeldantrag stellen. Einem Antrag auf Wohngeld muss immer ein Antrag auf BAföG vorausgehen. Der BAföG-Bescheid gilt als Nachweis gegenüber der Wohngeldbehörde. Die Feststellung, ob du dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG-Förderung hast, obliegt allein dem Amt für Ausbildungsförderung. Weitere Informationen / Quelle: www.studentenwerke.de Hier erfährst du alle Bedingungen, wie du auch als Student einen Wohngeldzuschuss erhältst.